SR 253 - Die frühen Gerichtsbücher des Amts Wechselburg (1540-1613)

neuer Band der AMF-Schriftenreihe

von Steffen Mücke - 10.05.2024

Wer im Sächsischen historisch wie auch im familiären Sinne forscht, kommt am Bestand der alten Amtsgerichtsbücher nicht vorbei. Den meisten dürfte dieser bekannt sein, deshalb an dieser Stelle nur der kurze Hinweis auf die website der Sächsischen Gerichtsbücher (ISGV) und jene des Historischen Ortsverzeichnis Sachsen. Mit diesen beiden "Werkzeugen" lässt sich zielführend das richtige Gerichtsbuch und im guten Fall das darin Gesuchte finden. Bücher des 18. und 19. Jahrhundert liegen in der Regel registriert nach Familiennamen vor, die des 17. Jahrhundert nach Vornamen. Die frühesten Bücher aber durchforstet man mühsam Seite für Seite aufgrund fehlender Register.

Das vorliegende Werk nun versteht sich dabei als genealogische Hilfe. Aufgenommen wurden die Register der ersten 13 Gerichtsbücher des unter Schönburgischer Herrschaft stehenden Amts Wechselburg. Benutzt wurden dafür die auf der website des Staatsarchivs Sachsen öffentlich zugänglichen Digitalisate. Die Einträge betreffen in der Mehrzahl Käufe von Gütern, Gärten, Äckern, Wiesen oder Hölzern. Daneben werden Vormundschaften abgehandelt, Gutstausche, Erbsachen, aber auch allgemeine Gemeinderegelungen sind zu finden.

Die den Büchern voran- oder nachgestellten Register benennen zumeist nur eine Partei der Handelnden, wie z.B. Käufer eines Guts, nicht die Verkäufer. Das hier vorliegende Buch nennt nun auch den/ die Handelspartner wie auch Grund des jeweiligen Eintrages. Es ergibt sich damit eine schnelle Übersicht sowie eine größere Anzahl von zu findenden Personen/ Ahnen auf den ersten Blick.

Und damit letztlich eine vereinfachte Möglichkeit, einzelnen Vorfahren-Linien in frühere Zeiten zu folgen.

Der hierbei gesetzte Zeitraum überschneidet Kirchenbucheinträge der Kirchspiele, an manche reicht er heran, andere beginnen leider später, so dass es noch eigener Suche bedarf. Der Beginn der Kirchenbucheinträge der einzelnen betreffenden Kirchspiele wird als Übersicht beigefügt.
 

Anmerkung zur Les- und Schreibart

Im ältesten Buch wurden die Namen exakt von den Einträgen übernommen. Was zur Folge hat, dass ein und dieselbe Person oder Familie schon auch in verschiedenen Schreibweisen zu finden sind. Dies geschah der Authentizität wegen.

In den nachfolgenden Büchern wurde dann die Schreibweise vermehrt angepasst. Zumeist an die Namensgebungen der beiden nachfolgenden Jahrhunderte, wie sie aus den Kirchenbüchern vorliegen. Dies geschah der vereinfachten genealogischen Suche wegen. „Niebel/ Nebel/ Nübel/ Nöbel“ wurde zum später zumeist verwendeten „Nöbel“, „Kun/ Kune/ Kuhne/ Kyne“ als das später bekannte „Kühn“ oder „Jilingk/ Gillingk/ Jühling/ Göhling…“ als „Gühling“ verwendet, „Dathe“ beinhaltet „Tathe/ Tate“ ebenso wie „Uhlmann“ „Ulm/ Ulman“.

Die Register wurden in der vorderen Spalte jeweils alphabetisch nach Familiennamen gesetzt, ein am Ende befindliches Gesamtregister bezieht Personen der letzten Spalte mit ein,
vereinfacht so zielführende Suchen.
 

Anmerkung zur Ortsverwendung

Anhängendem Register kann man die beinhalteten Ortschaften entnehmen.

Eine Bemerkung dazu: In den Angaben des Staatsarchivs findet sich im Ortsregister „Dittmannsdorf (bei Geringswalde)“. Und auch in den alten Büchern selbst liest man immer mal „Dietmansdorf“. Die Erfahrung zeigt aber, dass z.B. auch in den frühen Claußnitzer Kirchenbüchern diese Verwendung zu finden ist, dabei aber zumeist „Diethensdorf“ gemeint ist.

Die Einträge wurden so übernommen wie vorgefunden. Auch wenn dem Anschein nach eigentlich eben „Diethensdorf“ statt „Dittmannsdorf“ gemeint war. Die richtige Zuordnung darf der jeweilig Forschende selbst vollziehen.

 

Steffen Mücke

Mitglied: AMF 2584

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Markkleeberg